Preise

Die Kosten für eine Übersetzung hängen von Faktoren wie Sprachrichtung, Fachgebiet, Format der Textvorlage und Dringlichkeit ab. Eine exakte Honorareinschätzung ist natürlich erst nach Einsicht der Dokumente möglich.


Übersetzungstarife

Generell wird international eine Abrechnung nach Wörtern im Ausgangstext vorgenommen.

Im Deutschen ist jedoch eine Abrechnung nach Normzeilen üblich, da man in der deutschen Sprache Wörter nahezu beliebig aneinander hängen oder durch Bindestriche voneinander trennen kann. Eine Abrechnung nach Wörtern würde den Textumfang daher sehr ungenau wiedergeben.

Bei Übersetzungen vom Deutschen in eine Fremdsprache wird nach Zeilen im deutschen Ausgangstext abgerechnet, bei Übersetzungen von einer Fremdsprache ins Deutsche nach Wörtern im Ausgangstext.

CNS Translations© richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, das unter § 11  für Übersetzungen Honarare in Höhe von € 1,80 bis € 2,10 pro Normzeile vorsieht. Eine Normzeile besteht dabei aus 55 Anschlägen (Zeichen inkl. Leerzeichen). Aufzählungspunkte werden als Normzeile berechnet.

Bei Übersetzungen in die andere Richtung, also Fremdsprache-Deutsch, werden pro Wort zwischen € 0,20 und € 0,30 für einfache bis sehr schwierige Übersetzungen mit Recherche- und Formatierungsaufwand berechnet.

Texte wissenschaftlicher Abhandlungen, Texte komplizierter Sachgebiete, Werbetexte für eine bestimmte Zielgruppe und Texte mit vielen fachspezifischen Ausdrücken erhalten einen Zuschlag von 25 %.

Expressübersetzungen bei besonderer Dringlichkeit, über das Wochenende oder während Feiertagen erhalten einen Zuschlag von 50 %.

Für Überarbeitungen, nachträgliche Änderungen, Korrekturlesen oder ähnliche Dienstleistungen wird ein Stundenhonorar von € 50.- berechnet. Tarife verstehen sich für Texte aller Art, fachspezifische Texte, Prospekt- und Werbetexte bis zu einem gewissen Schwierigkeitsgrad.


Beglaubigte Übersetzungen

Urkunden, Zeugnisse, Bestätigungen, Befähigungsnachweise usw. vor allem zur weiteren Verwendung bei Behörden, Ämtern, Kammern, Universitäten, Schulen, Arbeitsstellen usw. unterliegen einer einheitlichen Tarifordnung.

Als Tarif wird hierfür pro Seite € 68,60 berechnet.
Hat ein Dokument mehr als 20 Zeilen, wird dieses zusätzlich nach Zeilen berechnet!

Falls mit Beglaubigung, werden zzgl. € 15,90 berechnet.

Für Beglaubigungen bereits übersetzter Dokumente werden € 20,80 Beglaubigungsgebühr berechnet, wobei das Korrekturlesen und evtl. Korrigieren pro Seite noch mit 19,80 einzukalkulieren sind.

Jede weitere Version einer Übersetzung wird lediglich mit der fälligen Beglaubigungsgebühr verrechnet.